Service, Zuschüsse und Material
Service:
Hier finden Sie eine Übersicht über das Jugendschutzgesetz zum Download.
Zuschüsse:
Zuschüsse für örtliche Jugendarbeit
Die Gemeinden haben die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (Art. 17 SGB VIII). Vor allem soll die Gemeinde die freien Träger (also die Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und -initiativen) finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben durchführen können.
(Siehe Förderrichtlinien der Städte und Gemeinden im Landkreis Neustadt/WN.)
Förderung der überörtlichen Jugendarbeit
Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab werden die Zuschussanträge beim Kreisjugendring eingereicht. Dieser prüft die Anträge und gibt sie mit einer Zuschussempfehlung an den Landkreis weiter.
Der Landkreis fördert nur die überörtliche Jugendarbeit. Die genaue Abgrenzung finden Sie in den Förderrichtlinien. Sollte es sich um örtliche Jugendarbeit handeln, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde(n) – siehe oben.
Förderrichtlinien für die überörtliche Jugendarbeit
Zuschussformular für die überörtliche Jugendarbeit
Materialverleih (kostenlos):
Button-Geräte mit Zubehör :
Buttons klein: 25 mm
- Anstecknadel á 0,25 €
- Magnet á 0,25 €
Buttons mittel: 38 mm
- Anstecknadel á 0,25 €
- Magnet á 0,25 €
Buttons groß: 55 mm
- Anstecknadel á 0,25 €
- Spiegel á 0,50 €
- Flaschenöffner á 0,50 €
Die Geräte müssen in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings in Neustadt/WN abgeholt werden. Das Ausleihen der Geräte ist kostenlos. Bezahlt werden nur die verbrauchten Button-Rohteile:
Bitte reservieren Sie telefonisch in der Geschäftsstelle.
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